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Qualitätsstandard DIN 33430 in der Eignungsdiagnostik

Es gibt eine Vielzahl an belegbaren Erkenntnissen zu Treibern und Barrieren für die Qualität von psychologischer Eignungsdiagnostik. Da diese Qualität in der Praxis sehr unterschiedlich ausfällt, wurde durch ein Expert*innen-Gremium die DIN 33430 verfasst, welche detaillierte Vorgaben und Empfehlungen formuliert, um einen Mindeststandard zu gewährleisten. Die dgp ist Mitinitiatorin der DIN 33430 „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“.

Da die dgp sich traditionell als Dienstleisterin mit wissenschaftlicher Basis versteht, erfolgen alle relevanten Schritte von Eignungsdiagnostik bei dgp-Verfahren nach Vorgaben der DIN 33430. Auf operativer Ebene sind alle in der Eignungsdiagnostik eingesetzten Mitarbeiter*innen der dgp auf dem fachlichen Stand, welche die DIN 33430 vorgibt. Das ist gemäß der entsprechenden Unterlizenzen E für Eignungsdiagnostiker*innen, BE für Beobachter*innen, die an direkten mündlichen Befragungen beteiligt sind und BV für Beobachter*innen, die an Verhaltensbeobachtungen und -beurteilungen angelegt.

Was umfasst die DIN 33430?

Die DIN 33430 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an die Personalauswahl und -eignung beschreibt. Die DIN 33430 legt fest, wie der Auswahlprozess gestaltet werden sollte und welche Anforderungen an die Bewerber*innen gestellt werden können. Sie definiert auch die Verfahren, die zur Eignungsprüfung eingesetzt werden dürfen.

Die DIN 33430 ist in mehrere Abschnitte unterteilt, die verschiedene Aspekte der Personalauswahl abdecken. Zu den wichtigsten Abschnitten der Norm gehören:

  • Allgemeine Anforderungen: Dieser Abschnitt legt fest, wie der Auswahlprozess gestaltet werden sollte und welche Anforderungen an die Bewerber*innen gestellt werden können.
  • Verfahren der Eignungsprüfung: Dieser Abschnitt beschreibt die Verfahren, die zur Eignungsprüfung eingesetzt werden dürfen. Dazu gehören z.B. Leistungstests, Persönlichkeitstests oder Assessment-Center.
  • Beurteilung und Feststellung der Eignung: Dieser Abschnitt legt fest, wie die Eignung von Bewerber*innen beurteilt werden sollte und wie die Entscheidung über die Einstellung von Mitarbeiter*innen getroffen wird.

Welche Ziele verfolgt die DIN 33430?

Die DIN 33430 schützt sie die Bewerber*innen vor unsachgemäßen Auswahlverfahren und Auswahlentscheidungen. Sie hilft Unternehmen und Verwaltungen, die richtigen Mitarbeiter*innen für die ausgeschriebenen Stellen auszuwählen und sicherzustellen, dass sie für die anstehenden Aufgaben geeignet sind.

Sie dient der Verbreitung wissenschaftlicher Standards und Informationen zur Eignungsbeurteilung zur Entwicklung, Verbesserung und dem Einsatz fachgerechter Auswahlverfahren.

Zudem schützt sie die Bewerber*innen vor unsachgemäßen Auswahlverfahren und Auswahlentscheidungen.