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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die dgp Deutsche Gesellschaft für Personalwesen e.V. bemüht sich, ihren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Dabei legen wir die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit, die sich aus der der BITV 2.0 ergeben, zu Grunde.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf www.dgp.de.
Die kognitiven Leistungstests unter https://test.dgp.de optimieren wir derzeit, um diese vollständig BITV 2.0-konform anbieten zu können.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 20.01.2023 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von dem Unternehmen neueshandeln durchgeführt und protokolliert.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Erläuterungen in Gebärdensprache und leichter Sprache fehlen.
  2. Die verlinkten PDF-Dokumente sind teilweise nicht BITV-konform, da es sich um Archiv-Daten handelt. Nach und nach werden die PDF-Dokumente in eine barrierefreie Form überführt.
  3. Die Kontraste der Platzhaltertexte des Kontaktformulars sind aufgrund der Formular-Labels jeweils nicht optimal. Dennoch führt dies nicht zu einer Verständnis-Barriere.
  4. Wir nutzen aus UX-Gründen an wenigen Stellen Slider statt Listen.
  5. Es werden an zwei Stellen Schriftgrafiken genutzt, da der Aufwand einer Umsetzung via HTML nicht verhältnismäßig wäre.

Weitere Details finden Sie in dem Protokoll, Stand Mai 2023.

Wen können Sie bei Fragen oder Anmerkungen zur digitalen Barrierefreiheit bei der dgp erreichen?

Kontaktieren Sie uns dazu bitte unter marketing@dgp.de. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen.